§1 Geltungsbereich & Vertragspartner:
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen, die zwischen der Bast & Pfann Kurzzeitvermietung GbR und Dritten (Gast) abgeschlossen werden.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.
§2 Reservierungen / Buchungen:
1. Mit der Durchführung einer Reservierung / Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast vom Vermieter eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zustande.
2. Erst mit der Zahlung des Gastes an den Vermieter liegt eine garantierte Reservierung vor.
3. Angebote im Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Dem Vermieter steht es frei den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.
4. Reservierungen / Buchungen am Tag der Anreise (Same-Day-Buchungen) sind ausgeschlossen.
§3 Stornierungsfristen/Rücktritt des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen:
1. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung an den Vermieter zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag 30% des vereinbarten Preises, bis zu 8 Tage vor dem Anreisetag 65% des vereinbarten Preises, 7 Tage vor Anreisetag oder bei Nichtanreise 100% des vereinbarten Preises.
2. Bei Nichterscheinen des Gastes am Check-in Tag werden im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
§4 Übernachtungspreise & sonstige Preise:
1. Es haben die vom Vermieter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgewiesenen Preise Gültigkeit. Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
§5 Zahlungsbedingung und Rechnung:
1. Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer vollständig im Voraus durch den Gast zu bezahlen.
2. Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
3. Akzeptierte Zahlungsmittel: reguläre Banküberweisung. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
4. Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download, oder via E-Mail erhält.
§6 Nutzungsmöglichkeiten der reservierten Wohnung:
1. Ein reserviertes Apartment steht dem im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung.
2. Die vom Vermieter bereitgestellten Schlüssel sind am Abreisetag an den Vermieter oder einen vom Vermieter bestimmten Ablegeort zu hinterlassen. Bei Verlust eines Schlüssels oder bei Nichtabgabe entsteht eine Gebühr in vollständiger Höhe der Wiederbeschaffung. Der Vermieter ist weiter dazu berechtigt weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen dem Vermieter und dem Gast vereinbart werden. Wenn der Vermieter dem Late Check-out zustimmt, ist der Vermieter berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es einer Zustimmung seitens des Vermieters fehlt, ist der Vermieter berechtigt für jede angefangene Stunde 30,00€ anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out, wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn der Vermieter zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
4. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.
5. Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen dem Vermieter und dem Gast vereinbart werden. Wenn der Vermieter dem Early Check-in zustimmt, ist der Vermieter berechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.
6. Ein Babyreisebett mit Bettwäsche und ein Hochstuhl können nicht gestellt werden. Gerne darf der Gast das jeweilige selber mitbringen.
§7 Überlassung, Weitervermietung, Nutzung:
1. Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnung oder Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als durch den vom Vermieter ausgewiesenen Preisen.
2. Gleichermaßen ist eine Abtretung oder Verkauf von Ansprüchen gegen den Vermieter nicht zulässig. In diesen Fällen ist der Vermieter berechtigt die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
3. Die Nutzung der Wohnung des Vermieters zu anderen Zwecken als Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen. Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnung für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Der Vermieter behält sich im Falle der Nutzung aus anderen Gründen als Beherbergung vor, die Reservierung ohne Rückerstattung Zu stornieren und die Mietsache zu räumen.
4. Der Gast ist zu jeder Zeit zur Einhaltung der AGB sowie den in der Ferienwohnung aushängenden Hausregeln verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, die Reservierung ohne Rückerstattung zu stornieren und die Mietsache zu räumen. 5. Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt von 50,00€ pro Gast pro Nacht zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.
§8 Haftung des Vermieters:
1. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§9 Kundendaten:
1. Der Vermieter erhebt und erfasst verpflichtend E-Mailadressen sowie Telefonnummern des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist der Vermieter dazu berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital einzufordern. Bei inländischen Gästen ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass.
2. Sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist der Vermieter berechtigt die Buchung zu stornieren. Der Vermieter ist dazu berechtigt eine Buchung zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können.
§10 Beendigung des Beherbergungsvertrages:
1. Der Vermieter behält sich das Recht vor und ist berechtigt einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn a) höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände (z.B. Unfall oder Krankheit des Vermieters) die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen b) der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsstätte entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Auswirkungen bzw. das Image des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist 1. c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsunfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein 1. d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient 1. e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe §7) 1. f) bei Verstoß gegen die AGB oder Nichteinhaltung der Hausregeln Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat der Vermieter den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
2. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter
3. Erfolgte Kündigung seitens des Vermieters wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist der Vermieter berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens des Vermieters bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.
§11 Rauchverbot:
1. Alle Wohnungen des Vermieters sind Nichtraucherwohnungen. Das Rauchen ist in allen Wohnungen als auch in Gemeinschaftsbereichen strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung oder Ausweisung durch den Vermieter sowie geschlossenen Türen und Fenstern zum Apartment erlaubt. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens 300,00€ zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
2. Das manipulieren oder blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer-/Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 300,00€. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten
3. Der Vermieter ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlung nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§12 Verbot von Partys und Versammlungen:
1. Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Mittagsruhe 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist einzuhalten (,,Ruhezeiten‘‘), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind. In Apartments und Gemeinschaftsflächen des Vermieters ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt.
2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von 500,00€ zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadensersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
3. In Apartments des Vermieters können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke. In Gemeinschaftsflächen des Vermieters, daher Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert. Ist dies im von Ihnen angemieteten Objekt der Fall, werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt.
4. Der Vermieter ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor zur Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes oder der Polizei, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weiterberechnet.
§13 Beschädigung oder unberechtigte Inventarentfernung:
1. Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt so hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 70€ für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§14 Haustiere:
1. Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Apartments und Gemeinschaftsflächen prinzipiell nicht gestattet. Ausgenommen sind Blinden- Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig dem Vermieter vorzulegen.
2. Vom vorgenannten Grundsatz ist der Vermieter berechtigt weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal 170,00€ für eine Sonderreinigungsgebühr seitens des Vermieters in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§15 Instandhaltung:
1. Mit der Buchung eines Apartments des Vermieters verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat der Vermieter das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 70,00€ (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass dem Vermieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
2. Weiter verpflichtet sich der Gast die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
3. Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.
4. Bei starker Verschmutzung der Wohnung behalten wir uns das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 100,00€ zu erheben.
5. Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist der Vermieter berechtigt wöchentliche gebührenpflichtige Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet dem vom Vermieter beauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern des Vermieters zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren. Die Reinigungsgebühr pro Zwischenreinigung beträgt 35,00€.
6. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§16 Internet und TV-Nutzung:
1. Dem Gast wird durch den Vermieter im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internet, sowie TV Zugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden. 2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt den Vermieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss des Vermieters an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber dem Vermieter einzustehen.
4. Im Übrigen behält sich der Vermieter vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
5. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§17 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
5. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.